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Schnell.

Bei Beauftragung fordern wir Ihren Schuldner innerhalb von 24 Stunden zur Zahlung auf.

Einfach.

Wir kümmern uns für Sie um lästige Schuldner-Verhandlungen und Überwachung von Zahlungseingängen.

Z

Anders!

Wir fangen dort erst richtig an, wo andere bereits aufgeben und finden Wege, um Zahlungen für Sie als Gläubiger zu realisieren.

 

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Wer wir sind

Die MH Forderungsmanagement GmbH als zugelassenes Inkassounternehmen wurde 2009 gegründet. Wir sind ein kleines, junges und dynamisches Team aus Spezialisten im Forderungseinzug auf juristisch sehr hohem Niveau. Bei uns ist Ihr Fall nicht nur irgendeine Nummer, sondern kümmern wir uns sehr individuell darum. Deshalb sehen wir uns als Inkassoboutique.

 

Was wir tun

Wir kümmern uns um den Einzug offener Rechnungen, nachdem Sie diese erfolglos angemahnt haben. Dies umfasst auch die Titulierung im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens sowie die Durchführung nötiger gerichtlicher Verfahren durch unsere Kooperationsanwälte. Selbstverständlich bleiben wir in jeder Phase des Verfahrens Ihr Ansprechpartner!

Unsere Kernkompetenz sehen wir in der kreativen und zielorientierten Zwangsvollstreckung. Bei uns bekommen Sie keine Maßnahmen „von der Stange“, sondern erarbeiten wir für Ihren speziellen Schuldner eine Vollstreckungsstrategie. Daher gelingt es uns oftmals auch schwierige oder vermeintlich aussichtlose Fälle zu einem Erfolg zu verhelfen. Wir fangen dort erst richtig an, wo andere bereits aufgeben!

Unter dieser Prämisse arbeiten wir am liebsten auf prozentualer Erfolgsbasis, bieten aber unseren Kunden auch andere Vergütungsmodelle. Fordern Sie gerne unser kostenloses Angebot für Ihren besonderen Fall bei uns an.

Wer wir sind

Die MH Forderungsmanagement GmbH als zugelassenes Inkassounternehmen wurde 2009 gegründet. Wir sind ein kleines, junges und dynamisches Team aus Spezialisten im Forderungseinzug auf juristisch sehr hohem Niveau.

Bei uns ist Ihr Fall nicht nur irgendeine Nummer, sondern kümmern wir uns sehr individuell darum. Deshalb sehen wir uns als Inkassoboutique.

Was wir tun

Wir kümmern uns um den Einzug offener Rechnungen, nachdem Sie diese erfolglos angemahnt haben. Dies umfasst auch die Titulierung im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens sowie die Durchführung nötiger gerichtlicher Verfahren durch unsere Kooperationsanwälte. Selbstverständlich bleiben wir in jeder Phase des Verfahrens Ihr Ansprechpartner!

Unsere Kernkompetenz sehen wir in der kreativen und zielorientierten Zwangsvollstreckung. Bei uns bekommen Sie keine Maßnahmen „von der Stange“, sondern erarbeiten wir für Ihren speziellen Schuldner eine Vollstreckungsstrategie. Daher gelingt es uns oftmals auch schwierige oder vermeintlich aussichtlose Fälle zu einem Erfolg zu verhelfen. Wir fangen dort erst richtig an, wo andere bereits aufgeben!

Unter dieser Prämisse arbeiten wir am liebsten auf prozentualer Erfolgsbasis, bieten aber unseren Kunden auch andere Vergütungsmodelle. Fordern Sie gerne unser kostenloses Angebot für Ihren besonderen Fall bei uns an.

Und so einfach funktioniert es:

Sie haben unbezahlte
Kunden-Rechnungen?

Sie übermitteln diese
zum Einzug an uns

Wir kümmern uns für Sie um den Zahlungseingang!

Jetzt offene Rechnungen übermitteln

.

Kosten & Gebühren

Sie entscheiden, welches Vergütungsmodell Sie bevorzugen.

Erfolgsabhängige Vergütung

Wir bieten kalkulierbare
Pauschalhonorare. Im
Falle der Zahlung des
Schuldners veranschlagen
wir zusätzlich ein
Erfolgshonorar ab 10 %
aus den eingehenden
Zahlungen.

Reguläre
Vergütung

Alternativ besteht die
Vereinbarungsmöglichkeit
der regulären
Vergütung gem.
§13e RDG.
Die Höhe bestimmt
sich nach dem
offenen Forderungsbetrag.

Stundenhonorare
.

Für komplexe und
umfangreiche
Angelegenheiten
bietet sich
zudem die
Vereinbarung von
Stundenhonoraren an.
.

Selbstverständlich machen wir den Verzugsschaden in Höhe der Vergütung gem. §13e RDG gegenüber Ihrem Schuldner geltend.

Wir berechnen keine Mitgliedsbeiträge oder Monatspauschalen.

Wir fragen gerne bei der Rechtsschutzversicherung nach Kostendeckung an. Haben Sie Fragen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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Häufige Fragen zu rechnungsinkasso.de

Wie oft muss der Kunde gemahnt werden?

Ein Rechtsirrtum, der sich schon lange hält ist, dass drei Mahnungen erfolgen müssen. § 286 Abs. 1 BGB spricht allerdings nur von einer Mahnung nach Fälligkeit. In der Praxis wird man sinnvollerweise zweimal mahnen, einmal die freundliche „Zahlungserinnerung“ und anschließend die „Letzte Mahnung“ unter Androhung der Abgabe der Forderung zum Inkasso.

Bei manchen Vertragsbeziehungen muss überhaupt nicht gemahnt werden, so in der Regel beim schriftlichen Mietvertrag. Hier ist zwischen den Vertragsparteien vereinbart zu welchem Zeitpunkt (z. B. 3. Werktag im Monat) der Mietzins zu entrichten ist. Damit tritt Verzug ohne Mahnung gem. § 286 Abs. 2 BGB ein.

Und schließlich gibt es noch die 30-Tage-Regel des § 286 Abs. 3 BGB. Hier kommt der Kunde 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch, also ebenfalls ohne Mahnung, in Verzug. Ist der Kunde allerdings Verbraucher (B2C-Geschäft) gilt dies nur, wenn auf die Folge des § 286 Abs. 3 BGB in der Rechnung hingewiesen wurde.

Sie wollen Ihre Mahnläufe und Mahnschreiben optimieren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Ab wann darf ich mahnen?

Gemahnt werden darf nach Fälligkeit. Wenn sich weder aus besonderen Gesetzen oder vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist üblicherweise die Forderung sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB). Somit kann der Kunde bereits nach einer Woche oder 14 Tagen nach Fälligkeit gemahnt werden. Keineswegs müssen – wie oft gedacht – 30 Tage abgewartet werden.

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Mahnkosten, Verzugszinsen, Verzugspauschale

Für die sog. verzugsbegründende Mahnung, also 1. Mahnung/Zahlungserinnerung, dürfen keine Mahnkosten verlangt werden. Die Höhe der Mahnkosten werden in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich beurteilt. Regelmäßig dürfen nur reine Sachkosten und keine Personalkosten in die Mahnkosten mit einfließen, so dass pauschalierte Mahnkosten schwer durchsetzbar sind.

Bei B2C-Geschäften sieht § 288 Abs. 1 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 %-punkten über dem Basiszinssatz vor. Im B2B-Bereich beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 9 %-punkte über dem Basiszinssatz. Selbstverständlich können auch höhere Zinsen geltend gemacht werden, wenn der Nachweis geführt werden kann, dass diese als Schaden entstanden sind oder vertraglich vereinbart wurden. Im B2B-Geschäft können Gläubiger auch die Verzugspauschale von 40,00 € geltend machen.

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Mein Kunde zahlt trotz Mahnungen nicht?!

Ihr Kunde lässt sich trotz Mahnungen und ggf. telefonischen Kontakt nicht zur Zahlung bewegen? Dann geben Sie Ihre Forderung zum Inkasso. Dies signalisiert dem zahlungsunwilligen Schuldner, dass nunmehr ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt wurde, die ursprüngliche Forderung des Gläubigers sich um die Verzugsschäden erhöht und es nunmehr höchste Zeit wird, entweder zu zahlen oder aber sich zwecks einer Zahlungsvereinbarung (Ratenzahlung) mit dem Inkassounternehmen in Verbindung zu setzen.

Sie möchten Forderungen zum Einzug übergeben? Sprechen Sie uns an oder fügen Sie hier Ihre offenen Rechnungen mit Mahnungen an.

Was ist bei Insolvenz meines Schuldners?

Auch bei Insolvenz des Schuldners lohnt es sich um Ihre Forderung zu kämpfen! Entscheidend ist eine qualifizierte Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter, die wir gerne für Sie durchführen. Hier müssen im Vorfeld Aus- und Absonderungsrechte geprüft werden. Darüber hinaus prüfen wir, ob Ihre Forderung ggf. von einer Restschuldbefreiung nach § 302 InsO ausgenommen ist. Außerdem ist es wichtig, die Obliegenheitsverpflichtungen des Schuldners im Rahmen des Insolvenzverfahrens sowie innerhalb der Wohlverhaltensperiode zu überwachen, um ggf. dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagen zu lassen und damit den Fortbestand Ihrer Forderung zu gewährleisten.

Ich habe bereits einen Titel erwirkt - was kann rechnungsinkasso.de für mich tun?

Oft wurden bereits Titel (Urteile, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse) über Anwaltskanzleien erwirkt, allerdings ist die Vollstreckung daraus gescheitert oder eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die Kosten für 3 Vollstreckungsmaßnahmen. Wir sind gerne bereit aus Ihren vorhandenden Titeln auf Erfolgsbasis die Zwangsvollstreckung effizient und zielführend weiterzubetreiben, auch wenn Ihr Anwalt die Sache als aussichtslos einstuft. Übermitteln Sie uns Ihre Titel als Datei und wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot bzgl. unserer Konditionen oder nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Warum MH Forderungsmanagement?
  • Wir betreiben kein Massengeschäft
  • Sie haben feste Ansprechpartner
  • Wir betreiben den Forderungseinzug europaweit unter Einbindung qualifizierter Kooperationspartner
  • Wir betreiben strategische Titulierung Ihrer Forderung
  • Wir verstehen uns als Inkasso-Boutique, das heißt wir suchen nach individuellen und kreativen Lösungen, um Ihre Forderung zu realisieren!
  • Wir fangen dort an, wo andere längst aufgeben!
  • Wir bearbeiten auch Alt-Titel
Wie kann ich mein eigenes Forderungsmanagement/Mahnwesen optimieren?

Sie sind mit Ihrem Mahnwesen unzufrieden und wollen dieses auf den Prüfstand stellen?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder informieren Sie sich über eine Inhouse-Schulung zu diesem Thema.

Wann verjährt meine Forderung?

Das Gesetz kennt unterschiedliche Verjährungsfristen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre gem. § 195 BGB.

Liegt bereits für die Forderung ein Titel (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil, gerichtlicher Vergleich, Kostenfestsetzungsbeschluss) vor beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre gem. § 197 BGB. Zu beachten ist aber, dass die laufenden Zinsen selbst bei titulierten Ansprüchen innerhalb 3 Jahre verjähren. In diesen Fällen kann der Neubeginn der Verjährung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erreicht werden. Auch eine Verwirkung bereits titulierter Ansprüche ist zu prüfen.

Haben Sie weitere Fragen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Für welche Regionen kann man uns beauftragen?

Wir übernehmen den Forderungseinzug deutschlandweit und mittels kompetenten Kooperationspartnern auch im Ausland. Aufgrund der Ortsnähe sind wir für unsere Kunden vorallem im Raum München, Pfaffenhofen, Ingolstadt, Freising, Dachau und Erding tätig.

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